Teilnahmebedingungen
7. Keramikausstellung
SAINT-CERGUE - Schweiz – 9. – 24. September 2006
Teilnahmebedingungen
Bezeichnung
Die Ausstellung ist eine öffentliche Veranstaltung und als solche jenen Kunstkeramikern zugänglich, welche mit Ton, Porzellan, Steingut und Fayence arbeiten. Es können dekorative Einzelstücke, Skulpturen sowie Gebrauchsgegenstände ausgestellt werden.
Diese Veranstaltung findet alle zwei Jahre statt. Sie erstreckt sich über tausend Quadratmeter in einem alten, renovierten Bauernhof, der traditionelle und moderne Architektur vereinigt. St-Cergue ist ein 30 Min. von Genf und 45 Min. von Lausanne entfernter Ferienort; ausserdem befindet er sich in der Nähe des französischen Juras, der Gegend von Gex und Franche-Comté. St-Cergue ist über eine internationale Strasse sowie mit dem Zug zu erreichen.
Teilnahme
Die an einer Teilnahme interessierten Keramiker werden gebeten, folgende Unterlagen an die untenstehende Adresse zu senden :
a) ein Lebenslauf (Format A4);
b) ein kurze Darstellung ihrer Arbeit (Format A4);
c) 3 Digitalfotos (ohne Vorbehaltsrechte) - ausschliesslich auf einer CD-Diskette - eines aus verschiedenen Winkeln fotografierten Hauptwerks, welches zur Auswahl benutzt wird.
Definition eines Hauptwerks
Ein Hauptwerk ist durch seine hochgradige Perfektion charakterisiert. Es muss die Beurteilung der kreativen Fähigkeiten des Keramikers ermöglichen, sowie sein Können auf dem künstlerischen, plastischen und technischen Gebiet.
d) 3 Digitalfotos (ohne Vorbehaltsrechte) der üblichen Produktion des Keramikers auf derselben Diskette.
Die Fotos müssen den Eindruck der auszustellenden Objekte wiedergeben.
e) Die Organisation wählt ungefähr 40 Teilnehmer aus.
f) Jeder Einsendung wird bis zum 31. März 2006 geantwortet.
g) Die ausgewählten Keramiker verpflichten sich, die Teilnahmekosten von 200 Schweizerfranken oder 140 Euros bis zum 30. April 2006 einzuzahlen.
h) Die kompletten Unterlagen müssen dem Organisatoren vor dem 1. Februar 2006 zukommen.
Das Auswahlkomitee besteht aus Beruflichen der Keramik-, Skulptur-, Architektur- und Kunstgaleriebranchen.
Prinzip der Ausstellung
- Das für die Ausstellung ausgewählte Hauptwerk muss ausgestellt werden.
- Die gesamten Hauptwerke werden in einem für diesen Zweck speziell bestimmten Raum ausgestellt.
- Für die übrigen Gegenstände stehen für jeden Teilnehmer eine weisse oder schwarze horizontale Fläche von 1,34 x 2,05 m mit einer Höhe von 0,50 oder 0,70 m zur Verfügung. Sie werden von oben von einem Halogenprojektor zu 300 Watt beleuchtet.
- Jeder Teilnehmer stellt maximal zwei Arten von Gegenständen aus.
- Die Anzahl der Gegenstände ist nicht beschränkt.
- Während der Ausstellung wird von den Teilnehmern keine Mitarbeit erwartet
Verkauf und Provision
Die Organisation übernimmt die Verwaltung des Verkaufs. Die verkauften Gegenstände werden von den Käufern mitgenommen. Jeder Teilnehmer wird gebeten, für genügend Reserven zu sorgen. Die Organisation sorgt für die nötige Ergänzung. Eine Provision von 20 % wird auf den Verkaufspreis erhoben.
Versicherung
Der Organisator versichert die ausgestellten Gegenstände gegen Bruch und Diebstahl zu Beginn der Ausstellung bis zur Rücknahme durch den Teilnehmer. Der Transport ist nicht versichert.
Gemeindesammlung
Die Gemeindebehörden erwerben einen oder zwei Gegenstände für die öffentliche Gemeindesammlung.
Zollformalitäten für die europäischen Ausstellery
Grenzübergang : Chavannes-de-Bogis (Departement Ain, nordöstlich von Genf, bei Divonne-les-Bains).
Vereinfachte Formalitäten wurden an diesem Zoll mit den schweizerischen und den französischen Zollbehörden ausgehandelt (keine Kaution, keine Vorauszahlung der Mehrwertsteuer, keine Verwaltungskosten).
Formulare : (von der Organisation geliefert) : Liste in vier Exemplaren (zwei für den französischen Zoll, zwei für den Schweizerzoll) mit Angabe der Anzahl Gegenstände und der Preise.
Französischer Zoll : Bei der Ausreise aus Frankreich weist der Keramiker dem Zollbüro zwei Exemplare der Liste zwecks Kontrolle und Visum vor. Ein Exemplar behält die Zollbehörde, das andere bleibt im Besitz des Ausstellers.
Bei der Rückreise nach Frankreich wird das sich im Besitz des Ausstellers befindende Exemplar der Zollbehörde vorgewiesen, nachdem darauf die verkauften Gegenstände vermerkt wurden (Ergänzung der Liste durch den Organisatoren).
Schweizerzoll : Bei der Einreise in die Schweiz weist der Keramiker dem Zollbüro zwei Exemplare der Liste zwecks Kontrolle und Visum vor. Ein Exemplar behält die Zollbehörde, das andere bleibt im Besitz des Ausstellers.
Bei der Ausreise aus der Schweiz wird das sich im Besitz des Ausstellers befindende Exemplar der Zollbehörde vorgewiesen, nachdem darauf die verkauften Gegenstände vermerkt wurden (Ergänzung der Liste durch den Organisatoren).
Mehrwertsteuer : Sie beträgt 7,6 % und wird von der Gesamtsumme in Schweizerfranken der Verkäufe jedes Ausstellers abgezogen und vom Organisatoren direkt an die Finanzbehörde überwiesen.
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