Zulassungsbedingungen
REISEKOSTEN
Diese sind vom Kandidaten selbst zu tragen.
UNTERKUNFT
Beim Sekretariat des Wettbewerbes sind Adressen von Gastfamilien (meist
kostenlose Unterkunft), soweit wie möglich, erhältlich.
Begrenzte Möglichkeiten, je nach Anmeldedatum.
Hotel und Pension der Region sind auch verfügbar
– Unterkunftskosten
gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Entschädigung
von CHF 20.-- pro Tag kann jenen Kandidaten offeriert werden, die keinen Platz
mehr in einer Familie finden, solange sie im Wettbewerb verbleiben.
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
- Der Wettbewerb steht Organistinnen und Organisten jeder
Nationalität
offen. Altersgrenze: 30 Jahre (Geburtsjahr 1981).
- Alle Durchgänge sind
öffentlich.
- Die Kandidaten treten alle ihre Rechte als Interpreten für
eventuelle offizielle Aufnahmen, sowie Sendungen am Radio oder Fernsehen
ab.
- Dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular sind folgende
Unterlagen als Anhang beizufügen:
| a) |
Lebenslauf |
| b) |
ein Foto |
| c) |
sowie eine kopie des Identitätsausweises |
Eine Aufnahmegebühr von 100 Euros wird bei der Ankunft
vom Kandidaten verlangt (Keditkarten nicht akzeptiert).
ANMELDEFRIST
1. Juni 2011 (Datum des Poststempels für die Anmeldung massgebend). Letzte Details, wie Ankunftsdatum, Verkehrsverbindungen, Unterkunft, sowie die Dispositionen der Orgeln, werden den Kandidaten Ende Juni 2011 mitgeteilt.
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