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Zulassungsbedingungen

REISEKOSTEN

Diese sind vom Kandidaten selbst zu tragen.

UNTERKUNFT

Beim Sekretariat des Wettbewerbes sind Adressen von Gastfamilien (meist kostenlose Unterkunft), soweit wie möglich, erhältlich. Begrenzte Möglichkeiten, je nach Anmeldedatum. Hotel und Pension der Region sind auch verfügbar – Unterkunftskosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Eine Entschädigung von CHF 20.-- pro Tag kann jenen Kandidaten offeriert werden, die keinen Platz mehr in einer Familie finden, solange sie im Wettbewerb verbleiben.

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

  1. Der Wettbewerb steht Organistinnen und Organisten jeder Nationalität offen. Altersgrenze: 30 Jahre (Geburtsjahr 1981).
     
  2. Alle Durchgänge sind öffentlich.
     
  3. Die Kandidaten treten alle ihre Rechte als Interpreten für eventuelle offizielle Aufnahmen, sowie Sendungen am Radio oder Fernsehen ab.
     
  4. Dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular sind folgende Unterlagen als Anhang beizufügen:
    a) Lebenslauf
    b) ein Foto
    c) sowie eine kopie des Identitätsausweises

    Eine Aufnahmegebühr von 100 Euros wird bei der Ankunft vom Kandidaten verlangt (Keditkarten nicht akzeptiert).

ANMELDEFRIST

1. Juni 2011 (Datum des Poststempels für die Anmeldung massgebend). Letzte Details, wie Ankunftsdatum, Verkehrsverbindungen, Unterkunft, sowie die Dispositionen der Orgeln, werden den Kandidaten Ende Juni 2011 mitgeteilt.